Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein sehr hohes Gut. Das spiegelt sich auch in unseren Gesetzen wieder. Doppelstaatsbürgerschaften sind in der großen Regel nicht erlaubt. "Ich bin in den letzten Jahren viel in der Welt herumgekommen und wenn man sich international bewusst umsieht, dann weiß man umso mehr: Es ist ein exklusives Recht, österreichische Staatsbürger/in sein zu dürfen. Darauf kann man nicht nur stolz sein, sondern dafür kann man auch dankbar sein", so Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Unsere Gesetze sehen die österreichische Staatsbürgerschaft als exklusives Recht vor. Damit sei aber auch eine Verpflichtung verbunden, so Mikl-Leitner weiter: "Die Verpflichtung sich eindeutig zu Österreich zu bekennen und keine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen. Da gibt es nur ganz wenige rechtliche Ausnahmen."
Neue Gerechtigkeit für all diejenigen, die sich hunderprozentig zu Österreich bekennen
Wer dieses exklusive Recht nicht zu schätzen wisse, wer dieses exklusive Recht nicht respektiere und trotzdem eine zweite, fremde Staatsbürgerschaft annimmt, der habe sein Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft verwirkt, macht die Landeshauptfrau deutlich. "Das türkische Referendum hat gezeigt, dass viele Österreicherinnen und Österreicher türkischer Herkunft gleichzeitig auch die Staatsbürgerschaft ihrer alten Heimat innehaben. Dagegen müssen wir konsequent vorgehen", kündigt sie an. "Dabei geht es auch um eine neue Gerechtigkeit für all diejenigen, die sich zu hundert Prozent zu Österreich bekennen - und keine doppelten Spielchen spielen." Braucht Druck auf die Türkei "Aber Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit. Und dazu muss man sagen: Ohne die Bereitschaft der türkischen Behörden zur Zusammenarbeit, wird eine umfassende Aufklärung sehr schwierig", weiß auch Mikl-Leitner. Darum brauche es Druck auf die Türkei - auf allen Ebenen. "Und eines ist für mich dabei ganz klar: Jedenfalls keine Visafreiheit für die Türkei", verdeutlicht die Landeshauptfrau ihren Standpunkt. Die autoritären Tendenzen in der Türkei - und der Unwille der Führungs-Spitze zur Zusammenarbeit würden sicher nicht mit der Visa-Freiheit belohnt.
Das Maßnahmenpaket im Überblick
1. Bewusstsein stärken
Bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird über die Konsequenzen eines nachträglichen Staatsbürgerschaftserwerbs belehrt. Diese Belehrung wird nun auch in einer umfassenden Niederschrift protokolliert und muss vor der Verleihung unterzeichnet werden.
2. Kontrolle beschleunigen
Das Land NÖ weist die nachgeordneten Behörden (BHs, Aufenthaltsbehörden, Standesämter) per Erlass an, Verdachtsfälle auf Staatsbürgerschafts-Betrug unverzüglich und vorrangig der Staatsbürgerschaftsbehörde zu melden. Andere betroffene Behörden (AMS, BFA, Grenzkontrollbehörden) werden schriftlich ersucht, Verdachtsfälle auf Staatsbürgerschafts-Betrug unverzüglich und vorrangig der Staatsbürgerschaftsbehörde zu melden.
3. Länderübergreifend kooperieren
Das Land NÖ richtet eine zentrale Stelle ein, die alle Maßnahmen in diesem Bereich bündelt und koordiniert – und auch diesbezügliche bundesländerübergreifende Kooperation sicherstellt.
4. Sozialmissbrauch verfolgen
Mit der illegalen Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ist der automatische Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Betroffenen also in jedem Fall keine österreichischen Staatsbürger mehr – und etwaige Sozialleistungen, die daran geknüpft sind, werden ab diesem Zeitpunkt daher nicht rechtmäßig bezogen. Bei entsprechenden abgeschlossenen Feststellungs-Verfahren sind daher unverzüglich jene Behörden zu informieren, die den Bezug von Sozialleistungen prüfen, die sich an den rechtmäßigen Aufenthalt knüpfen (wie etwa Bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Familienbeihilfe). Diese zuständigen Behörden haben dann eine allfällige Rückforderung unrechtmäßiger Bezüge einzuleiten.
5. Gesetz schärfen
Der Bund wird aufgefordert, als zusätzliche Sanktion - neben dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft - Geld-Strafen bis zu 5.000 Euro gesetzlich festzulegen.